Trennmaschine
Art.Nr.12810
CE
Dieses Gerät ist funkentstört gemäß
CE EN 55014-1 + EN 61000-3-2 (-3-11)
B E D I E N U N G S - A N L E I T U N G
Allgemeine Sicherheitshinweise
Vor dem Gebrauch von Elektrowerkzeugen sind
die beiliegenden Allgemeien Sicherheitshinweise
zu lesen und zu beachten!
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Trennmaschine ist bestimmt, als Standgerät
Schräg- und Querschnitte mit geradem Schnittverlauf
in Metall, Stein, Klinker, Naturstein, Flach- und
Profileisen auszuführen. Für jeden Schaden, der
durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder
durch Veränderung an der Maschine entsteht, haftet
ausschließlich der Benutzer/Bediener.
Zusätzliche Sicherheitshinweise für
Trennmaschinen
• Die Trennmaschine ist geeignet für Querschnitte,
Gehrungsschnitte von Stein und Metall, z.B.
Fliesen, Klinker, Naturstein, Flach- und Profil-
eisen, Rohre und Kunststoffprofile bei Verwen-
dung der entsprechenden Trennscheiben
• Für jeden durch nicht bestimmungsgemäße Ver-
wendung oder Veränderung an der Maschine ent-
standenen Schaden haftet ausschließlich der
Benutzer /Bediener.
• Die Trennmaschine darf nur von geschulten
Personen bedient werden. Kinder und Jugendliche
dürfen die Maschine nicht in Betrieb nehmen.
• Bei gewerblichem Einsatz ist der Arbeitsschutz-
verantwortliche über jeden gefundenen Fehler zu
informieren.
• Tragen Sie bei der Arbeit geeignete Arbeitsklei-
dung sowie eine Schutzbrille, Staubmaske und
einen Gehörschutz.
• Halten Sie Ihren Arbeitsbereich sauber und
sorgen Sie für sicheren Stand.
• Es dürfen nur einwandfreie Trennscheiben nach
EN12413 ( BGV D12 ) verwendet werden, die den
in dieser Bedienungsanleitung angegebenen
Kenndaten entsprechen.
• Die Trennmaschine muss sicher auf einer stabilen
Unterlage stehen.
• Vergewissern Sie sich vor Arbeitsbeginn, dass
die Trennscheibe nicht beschädigt und richtig
montiert ist. Beschädigte Trennscheiben müssen
sofort ausgewechselt und unbrauchbar gemacht
werden.
• Versuchen Sie nicht, extrem kleine Werkstücke zu
trennen, welche Sie nicht sicher einspannen
können.
• Nicht mit der Arbeit beginnen, bevor das Gerät die
volle Drehzahl erreicht hat.
• Nach dem Ausschalten der Trennmaschine darf
die Trennscheibe nicht durch seitliches Gegen-
drücken gebremst werden.
• Es ist dafür zu sorgen, dass abgeschnittene
Stücke nicht von der Trennscheibe erfasst und
weggeschleudert werden können.
• Die Trennmaschine darf nur als ortsfeste Anlage
betrieben werden. Im anderen Fall kann vom
Hersteller oder Vertreiber keine Gewährleistung
oder Haftung bei evt. Schäden übernommen
werden.
• Vor jedem Transport ist die Motoreinheit der
Trennmaschine in ihre untere Stellung zu bringen
und mit der Sicherungskette zu arretieren.
Funktionsfähige Schutzeinrichtungen
• Die Trennmaschine darf nur mit angebrachten und
funktionsfähigen Schutzeinrichtungen in Betrieb
genommen werden.
• Eine beschädigte Trennscheibe muss vor Inbe-
triebnahme der Trennmaschine ausgetauscht
werden, um ein Blockieren der Trennscheibe
durch eingeklemmte Werkstücke oder sonstige
Gegenstände zu vermeiden.
• Es ist sicherzustellen, dass alle Einrichtungen, die
das Verdecken der Trennscheibe bewirken,
einwandfrei arbeiten.
Trennscheibenschutz (5)
• In oberer Ruhestellung der Motoreinheit wird die
Trennscheibe von einem Schutz abgedeckt, um
Verletzungen zu vermeiden.
• Beim Absenken gibt der Trennscheibenschutz die
Trennscheibe nach und nach frei.
• Dieser Trennscheibenschutz darf niemals festge-
klemmt oder entfernt werden.
• Ein klemmender Trennscheibenschutz muss
sofort repariert werden, sodass er sich beim
Anheben der Motoreinheit selbsttätig und
vollständig schließt.